Afrika-Konferenz mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Marie-Schlei-Verein

[av_heading heading=’Entwicklungsperspektiven für Afrika: Eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit Berlin, 10. September 2018′ tag=’h3′ link=“ link_target=“ style=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ margin=“ padding=’10‘ icon_padding=’10‘ color=“ custom_font=“ icon_color=“ show_icon=“ icon=“ font=“ icon_size=“ custom_class=“ id=“ admin_preview_bg=“ av-desktop-hide=“ av-medium-hide=“ av-small-hide=“ av-mini-hide=“ av-medium-font-size-title=“ av-small-font-size-title=“ av-mini-font-size-title=“ av-medium-font-size=“ av-small-font-size=“ av-mini-font-size=“ av-medium-font-size-1=“ av-small-font-size-1=“ av-mini-font-size-1=“][/av_heading]

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Professor Dr. h. c. Christa Randzio-Plath, Vorsitzende Marie-Schlei-Verein

 

Die Afrika- Agenda 2063 setzt wie die UN-Agenda 2030 sehr entschieden auf den Beitrag der Frauen, um Armut, Unterentwicklung und Gewalt zu überwinden: Geschlechtergerechtigkeit und Frauen Empowerment sind Schlüssel für Entwicklung und die Erreichung der Ziele der Agenden.

Die afrikanische 2063 Agenda unterstreicht wie bereits das Maputo- Protokoll von 2003 als regionale Frauenrechtecharta die Maßstäbe für ein spezifisches gleichstellungspolitisches Engagement der afrikanischen Staaten. Es bezieht sich auf die internationalen Konventionen, aber geht ausdrücklich auf die Würde der Frau ein, die besondere Ansprüche und Schutz begründet. Diese Selbstverpflichtung findet sich in der Agenda 2063 der afrikanischen Staaten wieder. Auf die Frauen und die Jugend wird gesetzt, damit sich Afrikas Traum erfüllt. Zu Recht wird das Maputo- Protokoll aus meiner Sicht als Bill of Rights für Frauenrechte bezeichnet. Eine vergleichbare Konvention auf europäischer Ebene fehlt.

Auf diesem „lebenden“ Instrument baut die Afrika-Agenda 2063 auf, genauso wie nationale Verfassungen und Gleichstellungsinstitutionen, die den afrikanischen Menschenrechtsinstitutionen zugeordnet sind. Darin ähneln sie der britischen Chancengleichheitspolitik. Die Europäische Union hat bis heute keine institutionalisierte Gleichstellungsstruktur – weder im Rat noch in Kommission und Europäischem Parlament. Allerdings hat das Europäische Parlament einen Frauen- und Gleichstellungsausschuss.

Mit dem Vertrag von Amsterdam hat sich die Europäische Union wie schon auf der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 verpflichtet, das Prinzip des Gendermainstreaming neben der Frauenförderung in ihren Politiken zu beachten. So ist heute das Gendermainstreaming nicht nur in der Strukturpolitik der EU und ihren Fonds, sondern auch in der Entwicklungspolitik zu finden.

Deutschland hat ein Genderkonzept für die Entwicklungszusammenarbeit, berücksichtigt aber nur unter Bildungsaspekten die Gleichstellung im Marschallplan mit Afrika, im Compact with Africa fehlt die Genderperspektive. Die neue Gender Road Map vom Entwicklungsministerium verheißt neues gendergerechtes Engagement. Fraglich bleiben die Leuchtturmpolitiken von Deutschland und der Europäischen Union trotzdem. Statistiken über die Lage der Frauen in der Afrikanischen Union verraten bisher keine überzeugenden Ergebnisse von deutschen genderspezifischen Engagements.

Ziel 5 der UN-Agenda wiederholt das bestimmende Motto der UN-Agenda 2030: Niemand darf zurückgelassen werden. Das gilt auch für Frauen.

In Deutschland wissen wir um die Nachteile der geschlechtsspezifischen Ungleichheit. Frauen in Deutschland setzen sich seit über 100 Jahren für die Überwindung der genderspezifischen Ungerechtigkeiten ein. Viel ist gelungen: jedenfalls ist die rechtliche Gleichstellung gelungen. Aber die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern steht noch aus: in Politik und Teilhabe in Wirtschaft und Arbeitsmarkt, in Sorgewirtschaft, Familie, Alterssicherung.

Gleichstellung kann nachhaltig nur gelingen, wenn schwesterliche Solidarität alle Frauen in Netzwerken zusammenbindet. Wegweisend war die Zusammenarbeit vor der Verabschiedung der UN-Agenda 2030. Ohne die Zusammenarbeit in fast 1000 Frauennetzwerken wäre es Frauen nicht gelungen, die Gleichstellung und das Gender Empowerment als eigenständiges Ziel und als Querschnittsaufgabe in Ziel 5 zu verankern. Daran haben afrikanische und deutsche Nichtregierungsorganisationen einen wichtigen Anteil. Sie konnten auch die afrikanischen und europäischen Regierungen von der Bedeutung von Ziel 5 überzeugen. Das ist leider in der afrikanisch- europäischen Zusammenarbeit bis heute nicht gelungen wie der EU-AU-Gipfel in Abidjan 2017 unter Beweis stellt.

Dabei hatten die afrikanische und deutsche Zivilgesellschaft das Genderengagement ausdrücklich gefordert. Die JAES, die Joint Africa European Strategic Partnerschaft, die eine Partnerschaft auf Augenhöhe und gleiche Wertegemeinschaft postuliert, ist leider äußert bescheiden, was die Geschlechtergerechtigkeit betrifft. Geschlechtergerechtigkeit ist bei weitem nicht wie versprochen (Ziffer 63) in allen Strategien. Politiken, Programmen und Aktionen zu finden. Und Armut ist immer noch Frauenarmut, Gewalt ist Gewalt gegen Frauen und Analphabetismus ist immer noch weiblich und Beschäftigung im informellen Sektor ist Frauenerwerbsarbeit. Große Hoffnungen setzen wir auf die Erneuerung des Cotonou- Abkommens. Bedauerlich ist, dass das Verhandlungsmandat der europäischen Union keine geschlechterspezifischen Orientierungen enthält. Für die Afrikanische Union haben die Frauen geschlechterspezifische Forderungen durchgesetzt.

Es bleibt wichtig, Entwicklungen in Afrika und in der Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten und zwischen der EU und der AU auch unter der Geschlechterperspektive zu bewerten. Kein „Plan“ für oder mit Afrika kann ohne Frauen gelingen. Gesellschaftliche Veränderungen hängen ab von der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern – ein Maßstab für die Zivilisationsgeschichte. Auch wenn afrikanische Frauen numerisch teilweise europäische Frauen beim Zugang zu Ämtern und Mandaten überholt haben, bleibt die Machtfrage für Frauen und mit Frauen beim Zugang zu politischer und wirtschaftlicher Macht auch in der Afrikanischen Union noch nicht gelöst.

In Europa und Afrika gibt es genderpolitisch viel Nachholbedarf. Die Entwicklung von Geschlechtergerechtigkeit ist sehr langsam. Der Gender Gap Report des Weltwirtschaftsforums stellt fest, dass Europa noch 61 Jahre braucht, wenn die Gleichstellung im bisherigen Tempo weitergeht, in Afrika beträgt der Zeitraum 102 Jahre.

Weltweit sind Frauenrechte wieder in Gefahr. Europa, auch Deutschland leiden heute unter Antifeminismus und Rollback- Bewegungen in Bezug auf Frauenrechte. Die friedliche Zukunft für alle hängt davon ab, wie eine gleichberechtigte politische, ökonomische und gesellschaftliche Teilhabe von Frauen und Männern in Afrika und Europa sowie ihre Solidarität dauerhaft gesichert werden kann. Dazu will diese Konferenz einen Beitrag leisten!

Foto (C) Marie-Schlei-Verein
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