Einladung zur Jahreshauptversammlung 2024

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2024 des Marie-Schlei-Vereins, in Bezug auf die Re- chenschaftspflichtigkeit für das Jahr 2023, am Samstag, den 20. April 2024 um 10 Uhr in den Räumen des Landesfrauenrats Hamburg e.V. in der Grindelallee 43 in 20146 Hamburg statt.

Tagesordnung:

TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch die Vorsitzende

TOP 2: 40 Jahre Marie-Schlei-Verein: Rückblick und Ausblick durch die Vorsitzende TOP 3: a) Wahl eines/r Versammlungsleiters/in

b) Wahl eines/r Protokollführers/in

TOP 4: a) Feststellung der fristgemäßen Einladung

  • Annahme der Tagesordnung
  • Annahme des Protokolls der Mitgliederversammlung 2023 (unter https://www.marie-schlei- verein.de/wp-content/uploads/2023/06/230422_Protokoll-MV_unterschrieben.pdf)

TOP 5: Berichte aus den Projekten 12:30 – 13 Uhr Mittagspause

TOP 6: a) Rechenschaftsbericht der Vorsitzenden Marie-Schlei-Verein 2023

  • Finanzbericht des Schatzmeisters Marie-Schlei-Verein 2023
  • Bericht der RevisorInnen Marie-Schlei-Verein 2023
  • Aussprache
  • Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2023

TOP 7: Satzungsänderung: Einrichtung eines Ehrenvorsitzes und Änderung einzelner Formulierungen (s. beigelegter Zettel)

TOP 8: Wahlen

  1. Vorstellung der KandidatInnen
  2. Wahl der Zählkommission
  3. Wahlen
    1. Wahl 1. Vorsitzende/r
    1. fünf stellvertretende Vorsitzende
    1. Wahl Schatzmeisterei
  4. Bekanntgabe der Wahlergebnisse und Annahme der Wahl durch die gewählten Vorstandsmit- glieder

TOP 9: Rede der gewählten Vorsitzenden

TOP 10: Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederwerbung und Spendenaktionen TOP 11: Verschiedenes

Um Voranmeldung bis zum 8. April wird gebeten – gerne per E-Mail, Post oder telefonisch.

Folgende, fett markierte Satzungspunkte sollen bei positvem Beschluss der Mitgliederver- sammlung am 20. April 2024 geändert werden:

§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, mit dem Ziel der Verbesserung der sozialen und ökonomischen Lebensbedingungen von Frauen in den Ländern des Globalen Südens durch Hilfe zur Selbsthilfe.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird erfüllt insbeson- dere durch die Förderung der Zusammenarbeit mit Frauen mit sehr geringem Einkommen, Gruppen von Frauen und Frauenorganisationen in Stadt und Land, durch die Förderung der Bildung und Ausbil- dung von Frauen, durch die Aufklärung über die Hintergründe von Not und Ungerechtigkeit, durch die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau, durch die Verbreitung von Informationen, die das Verständnis für die Situation der Frauen in den Ländern des Globalen Südens herstellen und vertiefen, um so die Mitverantwortung und Hilfsbereitschaft für die Frauen und damit für die Menschen in den Entwicklungsländern zu verstärken. Darüber hinaus wird der Verein eng mit gesellschaftlichen Gruppen, Vereinigungen und Organisationen zusammenarbeiten, um diese Ziele zu verwirklichen und die Völker- verständigung zu fördern.

§ 6 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, fünf stellvertretenden Vorsitzenden und einem/einer Schatzmeister/in. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind Vorsitzende und Schatzmeister/in. Im Falle der Verhinderung der Vorsitzenden und / oder des Schatzmeisters oder der Schatzmeisterin werden diese jeweils durch eine stellvertretende Vorsitzende ersetzt.

(4) Die Ehrenvorsitzenden können ohne Stimmrecht an Vorstandssitzungen teilnehmen.

§ 7 Mitgliederversammlung

(9) Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Vorstands eine oder mehrere Ehrenvorsit- zende wählen.

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