Lieferkettengesetz Ja – Geschlechtergerechtes Lieferketten Gesetz nein!

Lieferkettengesetz Ja- Geschlechtergerechtes Lieferketten Gesetz nein!

15.02.2021, Hamburg

Der Marie-Schlei-Verein begrüßt im Interesse der vielen Frauen, die unter menschenunwürdigen Bedingungen Produkte für den europäischen und deutschen Markt herstellen, das deutsche Lieferkettengesetz. Menschenrechtsschutz und faire Arbeitsbedingungen müssen entlang der gesamten Lieferketten gelten. Das Lieferkettengesetz wird Unternehmen in Zukunft verpflichten, ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im gesamten Produktionsprozess nachzukommen. Die Einhaltung von Menschenrechten ist keine Frage von Freiwilligkeit mehr.

Allerdings ist das Gesetz halbherzig, weil es keine gerichtlichen Sanktionen gibt. Außerdem ist das Lieferkettengesetz frauendiskriminierend. Es gibt weder ein Engagement für geschlechtergerechte Lieferketten noch ein Engagement gegen frauendiskriminierende Praktiken in den Produktionsländern. Dabei machen Frauen die Mehrheit der Arbeiterinnen aus und sind Willkür, Lohnungleichheit und Gewalt ausgesetzt – in Asien und Lateinamerika vor allem. Die grauenhaften Brände in Bangladesch sind allen noch bewusst. „Gender Economic Empowerment ist nur möglich, wenn menschenrechtliche gendergerechte Grundwerte respektiert werden.“, so Christa Randzio- Plath, Vorsitzende Marie-Schlei-Verein.

Durch die Einrichtung von staatlichen Kontrollbehörden und Vor-Ort-Kontrollen in Unternehmen soll die Umsetzung des Lieferkettengesetzes gewährleistet werden. Bei Verstößen können Buß- und Zwangsgelder verhängt werden, die in einen Fonds zur Stärkung menschenrechtlicher Sorgfalt fließen sollen. NGOs und Gewerkschaften sollen zukünftig die Möglichkeit haben, Betroffene vor Gericht zu vertreten. Unternehmen erhalten durch das Gesetz endlich Rechtssicherheit für ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Und wer sich bereits jetzt für Menschenrechtsschutz entlang der Lieferkette einsetzt, wird zukünftig im Wettbewerb nicht mehr benachteiligt. Es ist zu begrüßen, dass die EU-Kommission 2021 auf Vorschlag des Europäischen Parlaments einen Vorschlag für EU-weite gesetzliche Regelungen machen wird, bei dem die Haftung der Unternehmen im Vordergrund stehen wird und Schadensersatzansprüche der Betroffenen durchsetzbar möglich werden sollen.

Lizenzfreie Fotos von pixabay und (c) Marie-Schlei-Verein.

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