Pressemitteilung 15.04.2021: gegen Genitalverstümmelung

Pressemitteilung 15.04.2021: Hunderte von Millionen Frauen leiden unter der Genitalverstümmelung. Die Covid-19- Pandemie vergrößert die Gefahren für Mädchen und Frauen, grausam verletzt zu werden. Die Krisen verschärfen die Gefahren für Frauen und Mädchen. Dabei haben sie ein Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit und Achtung ihrer Menschenwürde. Frauen in Afrika feiern deswegen zu Recht wie Frauen in aller Welt, dass ein kenianisches Gericht, der High Court, im März 2021 entschied, dass es kein Recht auf Genitalverstümmelung gibt.  „Immer noch werden gerade in Afrika viele Mädchen verstümmelt und leiden grausam an den Folgen dieses Eingriffs. Das erleben wir auch im Rahmen unserer Projektarbeit und klären über Frauenmenschenrechte auf. Das Gerichtsurteil ist bahnbrechend und „lobenswert“, wie dies die Afrikanische Union unterstreicht. Hoffentlich folgen andere afrikanische Regierungen und Gerichte dem Appell für ein menschenwürdiges Leben der Frauen, wünscht die Vorsitzende vom gemeinnützigen Marie-Schlei-Verein Professor Dr. h.c. Christa Randzio- Plath.

Der Fall gibt Anlass zu Hoffnung: Ein kenianischer Arzt klagte, dass das Verbot der Genitalverstümmelung gegen die kenianische Verfassung verstößt. Das Gerichtkonsultierte viele ExpertInnen und kam zu dem Schluss, dass das Verbot der Genitalverstümmelung der Gesundheitsfürsorge für Frauen dem Schutz ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit dient und deswegen dem Geist und den Zielen der kenianischen Verfassung und den Werten der Afrikanischen Union entspricht.

Die internationale Gemeinschaft fordert zu mehr Engagement für die Gleichberechtigung der Geschlechter auf. Das Recht auf körperliche Autonomie bedeutet, dass Frauen die Macht und die Kraft haben, eigene Entscheidungen zu treffen, ohne Angst vor Gewalt haben zu müssen oder jemand anderem diese Entscheidung übertragen zu müssen. In vielen UN- Staaten haben Frauen kein Recht, selbst über Sex oder Verhütung zu entscheiden.

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